FiDA-System / FiDA-Scheme
Innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung müssen Dateninhaber und Datennutzer Mitglied eines oder mehrerer „Financial Data Access Schemes“ werden, die den Zugriff auf Kundendaten regeln.
Jeglicher Datenzugriff muss im Einklang mit den Regeln und Modalitäten eines FIDA-Schemes erfolgen, dem sowohl der Datennutzer als auch der Dateninhaber angehören.
Die in einem System für den Austausch von Finanzdaten organisierten Datenhalter und Datennutzer müssen:
- einen signifikanten Teil des Markts repräsentieren
- offen für neue Stakeholder sein und alle Stakeholder gleich behandeln
- paritätische Gremien bilden, die für das System Entscheidungen treffen
- beratende Kunden- und Verbraucherorganisationen einbinden
- gemeinsam die Vergütung festlegen, die Datennutzer an Datenhalter für den Datenzugriff zahlen müssen
- sich der Aufsicht durch die nationale Aufsichtsbehörde unterwerfen sowie
- gemeinsame Standards* für die Daten und die technischen Schnittstellen festlegen
*Wenn vorhanden, sollen etablierte Marktstandards eingesetzt werden