FiDA-Schematische Darstellung
KUNDE: Natürliche oder juristische Person
DATENINHABER: Finanzinsitut, das gemäß dieser Verordnung verpflichtet ist, Zugang zu Kundendaten zu gewähren.
DATENNUTZER ist eine Stelle (Finanzinstitut bzw. Finanzinformationsdienstleister (FISP)), die mit Erlaubnis eines Kunden rechtmäßigen Zugang zu den Kundendaten hat.
KUNDENDATEN: Personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten, die von einem Finanzinstitut im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit mit Kunden erhoben, gespeichert und anderweitig verarbeitet werden, wobei es sich sowohl um Daten handelt, die von einem Kunden zur Verfügung gestellt werden, als auch um Daten, die als Ergebnis der Interaktion des Kunden mit dem Finanzinsitut entstehen.
BERECHTIGUNGSDASHBOARD: ermöglicht dem Kunden die Verwaltung und Kontrolle von Zugriffsberechtigungen
DATENNUTZUNGSGRENZEN: Hinweise zur Datennutzung bei der Bereitstellung von Finanzdienstleistungen und -produkten (Versicherungen, Bonität)
FiDA: Datenzugriff
Der Dateninhaber stellt einem Datennutzer auf elektronisches Ersuchen eines Kunden die Kundendaten für die Zwecke zur Verfügung, für die der Kunde dem Dateninhaber seine Zustimmung erteilt hat.
Die Kundendaten werden dem Datennutzer 1) auf Grundlage von allgemein anerkannten Standards, 2) mindestens in der gleichen Qualität, die dem Dateninhaber zur Verfügung steht, 3) unverzüglich, 4) kontinuierlich und 5) in Echtzeit zur Verfügung gestellt.