Kunde
Als „Kunde“ gelten natürliche oder juristische Personen, die Finanzprodukte und -dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Dateninhaber
Als „Dateninhaber“ wird ein Finanzinstitut bezeichnet, das die Kundendaten eines Kunden im Rahmen der direkten Beziehung zu diesem Kunden erhebt, speichert oder anderweitig verarbeitet.
* Vermittler werden erst ab einer bestimmten Größe (250 Mitarbeiter und 50 Millionen Umsatz) zu Dateninhabern.
Datennutzer
Als „Datennutzer“ werden Finanzinstitute und Finanzinformationsdienstleister i. S. v. FIDA bezeichnet, die nach Einwilligung des Kunden rechtmäßigen Zugang zu dessen Kundendaten erhalten.
Finanzinstitute
„Finanzinstitute“ im Sinne von FIDA, die entweder Dateninhaber oder Datennutzer oder beides sind.
Versicherungsspezifisch
- Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
- Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit
- Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Nicht-versicherungsspezifisch
Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Krypto-Asset-Dienstleister, Emittenten wertreferenzierter Token, Verwalter alternativer Investmentfonds, Verwaltungsgesellschaften für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren, Ratingagenturen, Crowdfunding-Dienstleister, PEPP-Anbieter
Finanzinformationsdienstleister
Ein „Finanzinformationsdienstleister“ (FISP) ist ein Datennutzer, der gemäß FIDA zum Zwecke der Erbringung von Finanzinformationsdienstleistungen berechtigt ist, auf die Kundendaten zuzugreifen.
- Finanzinformationsdienstleister sind keine Finanzinstitute.



