Wie sehen FiDA-Pflichten für Finanzinstitute aus?

Wir laden Sie herzlich ein, aktiv an der Gestaltung des FiDA-Schemes mitzuwirken! In der FiDA-Scheme Policy Commission powered by BiPRO haben Sie die Möglichkeit, das FiDA-Scheme basierend auf BiPRO-Branchen-Standard vorzubereiten sowie maßgeblich Einfluss zu nehmen und zukünftige Standards für den Zugang zu Finanzdaten zu entwickeln. Das FiDA-Scheme bietet eine wichtige Plattform, um die Digitalisierung in der Finanz- und Versicherungsbranche voranzutreiben, effiziente Prozesse zu etablieren und gemeinsam innovative Lösungen für eine einheitliche Datenverarbeitung zu schaffen.

BiPRO ist FiDA-Ready!

FiDA-Pflichten

Was ist FIDA

Zu FiDA-Pflichten zählen u.a. die verpflichtenden Regelungen für die Organisation des Datenzugriffs:

1) Art. 4: Verpflichtung, dem Kunden die Daten zur Verfügung zu stellen

Auf Anfrage eines Kunden auf elektronischem Weg stellt der Dateninhaber dem Kunden Kundendaten unverzüglich und kostenlos über eine Online- oder mobile Kundenschnittstelle in einem leicht lesbaren Format zur Verfügung und soweit relevant und technisch machbar, kontinuierlich und in Echtzeit.

FiDA-Pflichten

2) Art. 5: Verpflichtung des Dateninhabers, Datennutzern Kundendaten zur Verfügung zu stellen

Der Dateninhaber stellt einem Datennutzer, der im Namen des Kunden handelt, die Kundendaten auf ausdrücklichen, elektronisch übermittelten Antrag eines Kunden nur für die Zwecke zur Verfügung, die sich auf die spezifische Dienstleistung beziehen, für die der Kunde hat der Nutzung seiner Daten ausdrücklich zugestimmt. Die Kundendaten werden dem Datennutzer unverzüglich und, soweit relevant und technisch machbar, kontinuierlich und in Echtzeit zur Verfügung gestellt.

FiDA-Pflichten Dateninhaber

3) Art. 8: Dashboards der Zugriffsberechtigungen auf Finanzdaten

Ein Dateninhaber stellt dem Kunden ein leicht zugängliches Berechtigungs-Dashboard zur Verfügung, um die Berechtigungen zu überwachen und zu verwalten, die ein Kunde den Datennutzern erteilt hat.

FiDA-Pflichten Berechtigungs-Dashboard

4) Art. 9 und 10: System für den Austausch von Finanzdaten (sog. FIDA-System bzw. FiDA-Scheme)

Dabei müssen alle betroffenen Dateninhaber sowie Datennutzer innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung mindestens einem FiDA-System / FiDA-Scheme beitreten, das den Zugriff auf Kundendaten regeln.

Jeglicher Datenzugriff muss im Einklang mit den Regeln und Modalitäten eines FIDA-Schemes erfolgen, dem sowohl der Datennutzer als auch der Dateninhaber angehören.

FiDA

BiPRO ist FIDA-Ready!

Bei BiPRO stehen Prozessoptimierung, Standardisierung und Community im Fokus. Dabei wurde mit den BiPRO-Normen ein branchenweiter, allgemein anerkannter Marktstandard geschaffen, der eine nachhaltige Digitalisierung der Versicherungsbranche ermöglicht.

Deutschland wird dank der großen BiPRO-Community zum Vorreiter der digitalen Versicherungskommunikation in der EU, während andere Länder und Initiativen im Grunde bei der Normbildung von vorn beginnen müssen.

Das BiPRO-Datenmodell und die Spezifikationen der Schnittstellen decken die Anforderungen von FiDA auch im Hinblick auf Endkundenprozesse und Kundendaten bereits weitgehend ab. Die branchenweite Implementierung der Datenübermittlung ist bei den meisten Mitgliedern weit fortgeschritten.

Mitgliedsunternehmen

Tsd. Schnittstellen

Mio. Transaktionen p. a.

Jahre Arbeit

Die BiPRO-Community besteht aus mehr als 300 Mitgliedsunternehmen.

Gemeinsam wurden die wesentliche Prozesse der Versicherungsbranche normiert.

BiPRO-Community treibt die Digitalisierung der Branche voran.

Der Verein unterstützt seine Community seit fast 20 Jahren mit Know-how.

Jetzt Zukunft mitgestalten

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FiDA-Scheme Policy Commission

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