Der Vergleich zeigt Unterschiede zwischen den Versionen der FiDA-Verordnung, die von der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat vorgeschlagen wurden. Hier werden die wesentlichen Unterschiede hervorgehoben:
1. Scope der Versicherungsprodukte
- Private Rentenversicherung: Nur der EU-Rat nimmt sie in den Geltungsbereich (Scope) auf.
- Betriebliche Rentenversicherung: Der EU-Rat erlaubt eine Opt-In-Möglichkeit je Land, während die anderen beide sie im Scope belassen.
- Personenschäden in Haftpflicht und Unfallversicherung: Nur die Kommission und das Parlament umfassen sie im Scope, der EU-Rat nicht.
2. Datenregelungen
- Datenhistorie: Der EU-Rat erlaubt Schemes, die Datenhistorie auf 10 Jahre zu beschränken oder länger festzulegen. Keine Angabe von Kommission und Parlament.
- Ausschluss abgelaufener Verträge: Nur der EU-Rat sieht vor, abgelaufene oder stornierte Verträge auszuschließen.
3. Zugriffsrechte und Kontrolle
- Kundenzustimmung beim ersten Zugriff: Nur der EU-Rat fordert eine zusätzliche Bestätigung im Dashboard.
- Datennutzer nur im Scheme des Dateninhabers: Der EU-Rat verlangt, dass Datennutzer Mitglied des Schemes sind.
- Gatekeeper-Regelung: Gatekeeper dürfen FIDA-Daten laut Parlament und Rat nicht mit anderen Daten kombinieren. Keine Einschränkung bei der Kommission.
4. Technische und organisatorische Anforderungen
- Gemeinsame Berechtigungs-Dashboards: Das Parlament erlaubt, dass mehrere Dateninhaber ein gemeinsames Dashboard betreiben; Kommission und Rat nicht.
5. Zeitpläne für die Umsetzung
- Schemes und Datenzugriff:
- Kommission: 18-24 Monate.
- Parlament: 36-38 Monate.
- Rat: Unterschiedliche Fristen für Kfz-Versicherungen (18-24 Monate) und alle anderen Versicherungen (42-48 Monate).
#FiDA #FiDATrilog #BiPRO #FinancialDataAccess #Compliance #Finanzbranche #Standardisierung #BiPROFiDAScheme